"Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen,
hat auch das Recht, Steuern zu sparen"

FATCA

Was ist FATCA? Und warum gibt es FATCA?

FATCA ist die Abkürzung für den 2010 verabschiedeten US-amerikanischen “Foreign Account Tax Compliance Act”. Übersetzen ließe sich dies mit dem “Gesetz zur Sicherstellung der steuerlichen Veranlagung in den USA für Finanzkonten außerhalb der USA”. Das Ziel ist klar: In den USA steuerpflichtige Naturalpersonen und Unternehmen sollen leichter ausfindig gemacht werden, um Steuerflucht und -verkürzung über ausländische Konten und Finanzinstitutionen zu erschweren.

FATCA in Deutschland

Auch die Bundesrepublik hat mit den USA am 31. Mai 2013 ein zwischenstaatliches Abkommen über FATCA geschlossen und dieses in nationales Recht übergeleitet. Das FATCA Abkommen ist in Deutschland zum 01. Juli 2014 als deutsches Recht in Kraft getreten.

Was bedeutet FATCA für Banken und Kreditinstitute?

Die FATCA-Vorschriften wenden sich zunächst primär an Finanzinstitute, also Banken, Versicherungen, Asset Manager, Treuhandgesellschaften, Investmentunternehmen u.v.a.m. Diese Institute können in unterschiedlicher Weise betroffen sein. In der Praxis sind die Banken die wichtigste Zielgruppe. Banken müssen bei ihren Produkten die Konten identifizieren, die als US-meldepflichtige Konten (sog. „US reportable accounts“) einzustufen sind. Die Bank ermittelt diese US-meldepflichtigen Konten nicht selber, sondern über die Selbstauskunft ihrer Bankkunden.

Was bedeutet FATCA für Bankkunden? Was ist zu melden?

Der Bankkunde selbst dokumentiert seinen (Nicht-) US-Status anhand eines in der Regel bankenspezifischen Formulars, welches ihm seine Bank vorlegt. Für die Antwort, ob der Bankkunde US-relevant im Sinne von FATCA ist, gibt es einen Katalog von Kriterien, der für natürliche Personen und Gesellschaften jeweils unterschiedlich ist.

Die Bank darf das Formular für ihren Kunden zwar vorbefüllen, aber letztlich hat der Kunde selber zu entscheiden, ob er sich selbst als US-FATCA-maßgebliche Person einstuft. Wenn er sich als solche klassifiziert, fällt er in die Übermittlung der vorgeschriebenen Informationen durch die Bank an das Bundeszentralamt für Steuern. Dieses leitet die Daten in den US-Fiskus weiter.

Fazit

FATCA umfasst die Datenerfassung, Datenprüfung und ggf. das Datenreporting an die US-Finanzbehörden, vorzunehmen durch die deutschen Banken und weiteren Finanzinstitute auf Basis der Selbst-Auskunft ihrer Kunden.